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Fachanwalt fr Arbeitsrecht Ldenscheid

Vermutlich sind Sie nicht rein zufällig auf diese Internetseite gestoßen, sondern suchen aus aktuellen Beweggründen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Lüdenscheid oder der näheren Umgebung: Märkischer Kreis.

Dann sind Sie bei mir richtig.


Seit dem Jahr 2005 bin ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Führungskräfte  tätig und vertrete - abgesehen von sehr wenigen Ausnahmen - keine Arbeitgeber.

Vor allem in den auf der linken Seite bezeichneten Gebieten des Arbeitsrechts vertrete ich meine Mandanten in gerichtlichen und behördlichen Verfahren jeder Art. Ich bin bundesweit tätig und vor jedem deutschen Arbeitsgericht, auch dem Bundesarbeitsgericht, vertretungsberechtigt.

Als Kündigungsexperte gehört es zu meinen alltäglichen Aufgaben, Kündigungsschutzverfahren und Abfindungsverhandlungen mit dem Arbeitgeber zu führen. Aber auch außerhalb des Kündigungsrechts erweise ich mich als kompetenter und zuverlässiger Partner meiner Mandanten.

Schutz vor Entlassungen

"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren".

(Bertolt Brecht)

Der Arbeitsplatz dient nicht nur der Sicherung des Lebensunterhaltes, sondern bildet nach dem Selbstverständnis vieler Arbeitnehmer auch das Fundament ihrer gesellschaftlichen Anerkennung. Nach Erhalt einer Kündigung haben folglich zahlreiche Menschen das Gefühl, sprichwörtlich den Boden unter den Füßen zu verlieren und bringen zuweilen nicht den Mut auf, sich gegen die Kündigung des Arbeitgebers zur Wehr zu setzen. Dies ist in den allermeisten Fällen ein folgenschwerer Fehler.

Auch in konjunkturell schlechteren Zeiten sollten Sie eine betriebsbedingte Kündigung nicht als unabwendbares Schicksal hinnehmen. Es lohnt sich fast immer, um den Arbeitsplatz zu kämpfen. Wer diesem Kampf aus dem Wege geht, verliert ganz sicher seine Anstellung und in der Regel auch jeden Anspruch auf Zahlung einer Abfindung.


Fachanwalt fr Arbeitsrecht Ldenscheid Kndigung Abfindung


Aktuelle Statistiken der Arbeitsgerichte belegen, dass betroffene Arbeitnehmer auch weiterhin keine schlechten Chance haben, durch die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ihren Arbeitsplatz zu erhalten. In den meisten Fällen kann auf diese Weise zumindest dafür gesorgt werden, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu angemessenen finanziellen Konditionen erfolgt. Es gibt deshalb keinen Grund, nach dem Erhalt einer Kündigung mutlos zu kapitulieren. Nur wer kämpft, kann gewinnen! 

Selbst bei offenkundig gerechtfertigten Kündigungen lässt sich mitunter noch eine akzeptable Abfindung erstreiten. Demgemäß sollten Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung möglichst frühzeitig qualifizierten Rechtsrat einholen. Guter Rat ist niemals zu teuer! Richtig teuer kann es jedoch werden, wenn Sie im Bedarfsfall auf eine Beratung verzichten. Eine qualifizierte Rechtsberatung verhindert oftmals falsche Weichenstellungen und hilft, überflüssige Prozesse abzuwenden bzw. unausweichliche Rechtsstreite zu gewinnen.