MÄRKISCHER KREIS

Der Märkische Kreis ist ein seit dem Jahr 1975
bestehender
Kreis in Nordrhein-Westfalen und liegt im Nordwesten des Sauerlands.
Das Gebiet des
Märkischen
Kreises gehört zur Region Südwestfalen und
zum Regierungsbezirk Arnsberg. Es finden sich dort insgesamt
fünfzehn Städte und Gemeinden:
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Altena
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Balve
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Halver
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Hemer
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Herscheid
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Iserlohn
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Kierspe
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Lüdenscheid
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Meinerzhagen
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Menden (Sauerland)
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Nachrodt-Wiblingwerde
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Neuenrade
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Plettenberg
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Werdohl
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Schalksmühle
Arbeitsrecht im
Märkischen Kreis:
Das
Kreisgebiet wird in erster Linie durch seine vielen
mittelständischen Unternehmen repräsentiert. Obwohl
der
Dienstleistungssektor beständig wächst, ist
die
Industrie nach wie vor
der wichtigste Wirtschaftsbereich mit ungefähr 75.000
Arbeitnehmern im verarbeitenden Gewerbe. Als ein auf die
Vertretung von Arbeitnehmern fixierter Fachanwalt für
Arbeitsrecht
habe ich im Märkischen Kreis jede Menge zu tun, da die
Betriebe
auch in konjunkturell besseren Zeiten die
Belegschaft immer
zu "optimieren" versuchen. Oftmals geschieht dies in Form des
Personalabbaus. Damit einhergehende Kündigungen sollten nicht
als
unabwendbares Schicksal hingenommen werden. Sich mit der
Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht
gegen eine
Kündigung zur Wehr zu setzen, lohnt sich in den allermeisten
Fällen.
Mein Vort-Ort-Service im Märkischen Kreis
Im Jahre 2003 gründete ich die Rechtsanwaltskanzlei Löber & Sonneborn in Lüdenscheid und bin dort seit 2005 als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig. Um Ihnen eine dienstleistungsorientierte Rechtsberatung vor Ort zu ermöglichen - ohne weite Anfahrtswege, dafür bequem bei Ihnen zu Hause - , biete ich Ihnen in dringenden Kündigungsangelegenheiten innerhalb des Märkischen Kreises meinen Vor-Ort-Service an. Als mandantenorientierter Rechtsanwalt komme ich auf Wunsch gerne zu Ihnen nach Altena, Balve, Halver, Hemer, Herscheid, Iserlohn, Kierspe, Meinerzhagen, Menden (Sauerl.), Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade, Plettenberg, Werdohl, Schalksmühle. Den Service können Sie vor allem dann in Anspruch nehmen, wenn es Ihnen aus gesundheitlichen oder anderweitigen Gründen nicht möglich sein sollte, mich in Lüdenscheid in meiner Rechtsanwaltskanzlei aufzusuchen.
Entgegen dem leider immer noch anhaltenden Trend zu immer größer werdenden "Anwaltsfabriken" will ich meinen Mandanten als persönlicher Rechtsberater zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund lege ich besonderen Wert auf ein vertrauensvolles und partnerschaftliches Verhältnis zu meinen Mandanten. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich gerne bereit, mein juristisches Know-how auch bei Ihnen vor Ort anzubieten, denn als moderner Dienstleister muss ich meine Arbeit nicht notwendigerweise am eigenen Schreibtisch verrichten. Mein Vor-Ort-Service umfasst alle Städte und Gemeinden im Märkischen Kreis:
| Altena | Balve | Halver | Hemer | Herscheid |
| Iserlohn | Kierspe | Lüdenscheid | Meinerzhagen | Menden |
| Nachrodt | Neuenrade | Plettenberg | Werdohl | Schalksmühle |
Gerne bin ich für Sie auf folgenden Gebieten des Arbeitsrechts tätig: Abfindung, Abmahnung, Abwicklungsvertrag, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, außerordentliche Kündigung, betriebsbedingte Kündigung, Diebstahl als Kündigungsgrund, fristlose Kündigung, Kündigung, Kündigungsfristen, Kündigungsschutzklage, personenbedingte Kündigung, Sozialplan, Sozialplanabfindung, Sperrzeit (Arbeitslosengeld), Überstunden, Urlaub und Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung, verhaltensbedingte Kündigung, Weihnachtsgeld, Wiedereinstellungsanspruch, Zwischenzeugnis. Arbeitnehmer berate und vertrete ich vor allem in Kündigungsschutzverfahren und bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Arbeitgeber. Betriebs- und Personalräten stehe ich nicht nur als rechtlicher Berater zur Verfügung, sondern biete auf Wunsch auch Schulungen zu aktuellen betrieblichen Themen des Arbeitsrechts an. Dies kann auch gerne mit multimedialer Unterstützung geschehen. Das technische Equipment (Beamer, Beschallung etc.) steht meiner Kanzlei zur Verfügung.
Arbeitnehmeranwalt
Kaum
ein anderes Rechtsgebiet ist
derart
politisch
geprägt wie das
Arbeitsrecht. Ich habe mich daher als Fachanwalt
für
Arbeitsrecht mit Kanzleisitz in Lüdenscheid dazu
entschieden, in diesem Konfliktfeld eine
eindeutige Stellung
zu beziehen und vertrete daher – abgesehen von einigen
ausgesuchten Arbeitgebern
– generell nur Arbeitnehmer und
Führungskräfte. Für Arbeitgeber, die
Unterstützung
auf dem Gebiet des Arbeitsrechts suchen, bin ich also der falsche
Ansprechpartner.
Wenn Sie die nachfolgenden Fragen alle mit "JA" beantworten können, sind Sie bei mir genau richtig: Sind Sie Arbeitnehmer? Kommen Sie aus Altena, Balve, Halver, Hemer, Herscheid, Iserlohn, Kierspe, Meinerzhagen, Menden im Sauerland, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade, Plettenberg, Werdohl oder Schalksmühle? Benötigen Sie dringend die Hilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht? Eventuell fragen Sie sich an dieser Stelle: Was ist Arbeitsrecht überhaupt? Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der abhängig Beschäftigten, also der Arbeitnehmer. Das Arbeitsrecht besteht aus einer ganzen Vielzahl von Gesetzen und Rechtsvorschriften, die sich mit der unselbstständigen, abhängigen Arbeit befassen. Zu unterscheiden ist zwischen dem Individualarbeitsrecht, das die rechtlichen Verhältnisse zwischen einzelnen Arbeitgebern und einzelnen Arbeitnehmern regelt, und dem Kollektivarbeitsrecht. Das kollektive Arbeitsrecht regelt das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände). Zu diesem Bereich des Arbeitsrechts gehört insbesondere das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht sowie das Mitbestimmungsrecht (Betriebsverfassungsrecht).
In
der Praxis ist das
Arbeitsrecht von Kündigungsstreitigkeiten geprägt.
Ich habe
mich deshalb darauf spezialisiert, als Vertreter von Arbeitnehmern
Kündigungsschutzverfahren zu führen. Wenn ich als
Fachanwalt
für Arbeitsrecht den Auftrag erhalte, eine möglichst
hohe
Abfindung zu erkämpfen, schaue ich dabei nicht so sehr auf die
sog. "Regelabfindung" (0,5 Bruttomonatsgehälter pro
Beschäftigungsjahr), sondern darauf, was im Einzelfall
möglich ist. Dies kann sehr viel mehr sein. Die
betriebsbedingte Kündigung ist die am häufigsten
ausgesprochene Kündigung. Gleichzeitig ist sie nach meiner
Einschätzung die am schwierigsten durchzusetzende
Kündigungsart. Viele
Arbeitgeber neigen dazu, eine Kündigung damit zu
begründen,
dass "sich die Auftragslage drastisch verschlechtert habe"
oder
"ein erheblicher Umsatzeinbruch zu verzeichnen sei". Eine
derart begründete Kündigung
hat wenig Chancen auf Bestand, wenn sie zum Gegenstand eines
Kündigungsschutzverfahrens gemacht wird, denn dann muss der
Arbeitgeber
darlegen und beweisen, dass sich der von ihm behauptete Umsatzeinbruch
genau auf den Arbeitsplatz des gekündigten Arbeitnehmers
ausgewirkt hat. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht
gehört es zu
meinen alltäglichen Aufgaben, gegen Kündigungen
gerichtlich
vorzugehen und die Rechte meiner Mandanten vor dem Arbeitsgericht
bestmöglich zu vertreten.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete ich
selbstverständlich auch "Mobbingopfer". Der Begriff Mobbing hat
sich in den letzten Jahren fast zum Modewort entwickelt. Es ist nicht
einfach, Mobbing zu definieren und es gibt nur in wenigen
Fällen
eine eindeutige Rechtslage. Folgende Definition des LAG
Thüringen
hat sich unter den Arbeitsrechtlern in Deutschland
durchgesetzt: "...
fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander
übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung
dienende Verhaltensweisen, die nach Art und Ablauf im Regelfall einer
übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten
Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit
das allgemeine Per- sönlichkeitsrecht oder andere ebenso
geschützte Rechte, wie die Ehre und die Gesundheit des
Betroffenen, verletzten"
(Urteil vom 10.04.2001 - 5 Sa 403/2001). Auch in anderen Fragen des
Arbeitsrechts stehe ich Arbeitnehmern mit Rat und Tat zur
Verfügung. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich
auf Wunsch
auch bundesweit tätig. Die Kostenfrage beantworte ich Ihnen
gerne
auf telefonische Nachfrage.



