Kollektives Arbeitsrecht
Das kollektive Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern, Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Im Gegensatz zum individuellen Arbeitsrecht, das das einzelne Arbeitsverhältnis betrifft, steht hier das Zusammenwirken von Interessenvertretungen und Tarifparteien im Mittelpunkt.
Typische Themen im kollektiven Arbeitsrecht sind:
- Mitbestimmung im Betrieb – Rechte und Pflichten von Betriebsräten nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Betriebsvereinbarungen – rechtssichere Gestaltung und Prüfung von Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
- Tarifrecht – Geltung und Wirkung von Tarifverträgen, Tarifbindung und Tarifkonkurrenz
- Arbeitskampfmaßnahmen – rechtliche Bewertung von Streik, Aussperrung und anderen kollektiven Maßnahmen
- Unternehmensmitbestimmung – Beteiligung von Arbeitnehmern in Aufsichtsräten und anderen Organen bei Kapitalgesellschaften
Ich berate und vertrete Betriebsräte und Personalräte bei allen Fragen des kollektiven Arbeitsrechts.
Mit fachlicher Kompetenz und Erfahrung unterstützen ich Sie dabei, Ihre Interessen rechtssicher, nachhaltig und konstruktiv zu vertreten.
