ADRESSE
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Das Individualarbeitsrecht regelt die vertragliche Beziehung zwischen dem Arbeitgeber auf der einen Seite und dem einzelnen Arbeitnehmer auf der anderen Seite.

Das kollektive Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern, Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Im Gegensatz zum individuellen Arbeitsrecht, das das einzelne Arbeitsverhältnis betrifft, steht hier das Zusammenwirken von Interessenvertretungen und Tarifparteien im Mittelpunkt.