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INDIVIDUALARBEITSRECHT

Das Individualarbeitsrecht regelt die vertragliche Beziehung zwischen dem Arbeitgeber auf der einen Seite und dem einzelnen Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Geregelt wird diese Beziehung durch eine ganze Fülle von Gesetzen, beispielsweise das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG), das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Bei auftretenden Konflikten vertrete ich als Arbeitnehmeranwalt normalerweise nur die betroffenen Arbeitnehmer, und zwar insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Führung von Kündigungsschutzverfahren,
  • Durchsetzung von Vergütungsansprüchen,
  • Abwehr von Abmahnungen und Ermahnungen,
  • Rechtsschutz gegen Maßnahmen des Direktionsrechts (z.B. Versetzung),
  • Hilfe bei Fragen der Zeugniserteilung und Zeugnisberichtigung,
  • Provisionen und Sonderzahlungen (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld),
  • Klage auf Arbeitszeitverringerung nach Maßgabe des TzBfG,
  • Verfolgung von Ansprüchen auf Urlaubsabgeltung,
  • Vertretung von Schwerbehinderten im Verfahren nach §§ 168 ff. SGB IX,
  • Umsetzung des Anspruches auf leidensgerechte Beschäftigung,
  • Schutz vor Mobbing und sexueller Belästigung,
  • Prüfung von Arbeitsverträgen und Zusatzvereinbarungen,
  • Beratung beim Abschluss von Aufhebungsverträgen.